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   KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05   

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https://dejure.org/2005,2908
KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05 (https://dejure.org/2005,2908)
KG, Entscheidung vom 29.07.2005 - 5 W 85/05 (https://dejure.org/2005,2908)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 5 W 85/05 (https://dejure.org/2005,2908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Schleichwerbung in Radiosendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung eines Beitrags eines Radiosenders wegen des Verdachts der "Schleichwerbung"; Unterlassungsanspruch gegen derartiges Verhalten; Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung der Dringlichkeit ; Grundlage für die Beurteilung ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; RStV § 2 Abs. 2 Nr. 6; ; RStV § 7 Abs. 6 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Uunzulässige "Schleichwerbung" bei Interview mit einem Unternehmer über dessen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Übermäßige Anpreisungen in der Werbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landfleischerei lobgehudelt - Rundfunksendung darf keine Schleichwerbung enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schleichwerbung im Radio

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 320
  • ZUM 2005, 746
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Es ist Sache der Antragsgegnerin, den hierfür auch ihr genehemen Weg zu finden (BGH, GRUR 1991, 860, 861 - Katovit; Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 12 Rdn. 2.45 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Vorliegend führt die Schleichwerbung der Antragsgegnerin auch zu einer konkreten Gefährdung des von § 1 UWG umfassten Leistungswettbewerbs (vgl. hierzu BVerfG, WRP 2003, 69, 71 - Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten).
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Es fehlt im übrigen Text des Interviews jede kritische Distanz des Moderators zum Unternehmen (vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1994, 441, 442 - Kosmetik-Studio).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95

    AZUBI '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Dabei besteht bei Fallgestaltungen solcher Art keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse (BGH, GRUR 1998, 947, 948 - Azubi"94 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die erkennen lassen, dass neben der Absicht, die Leser über das Tagesgeschehen zu informieren, auch die Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH, GRUR 1998, 489, 422 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin folgt aus dem Verbot einer "Schleichwerbung" gemäß §§ 3, 4 Nr. 3 UWG und §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §§ 2 Abs. 2 Nr. 6, 7 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag (vgl. hierzu grundsätzlich auch BGH, GRUR 1990, 611, 615 - Werbung im Programm).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Produkt oder die Dienstleistung über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend dargestellt wird (BGH, GRUR 1997, 541, 542 - Produkt-Interview m.w.N.).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 130/94

    Orangenhaut - Getarnte Werbung

    Auszug aus KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05
    Die Landfleischerei Knnn wird unkritisch und pauschal lobend herausgestellt (vgl. hierzu insbesondere BGH, a.a.O., Unbestimmter Unterlassungsantrag III, Seite 492; GRUR 1997, 139, 140 - Orangenhaut).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • OLG Celle, 10.07.2015 - 2 Ss OWi 112/15

    Unzulässige Schleichwerbung im redaktionellen Programm eines Rundfunksenders

    Ein weiteres Beweisanzeichen liegt vor, wenn dem Zuhörer ein Besuch des schon unkritisch und pauschal lobend herausgestellten Unternehmens geradezu anempfohlen wird und der Moderator jede kritische Distanz zum Unternehmen vermissen lässt, insbesondere wenn er sich eher als bloßer Stichwortgeber für die - ein positives Bild zeichnenden - Eigeninformationen in den Antworten der Gesprächspartner zeigt (KG Berlin, Beschl. v. 29.07.2005, 5 W 85/05).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 11 N 2.07

    Beanstandung einer Fernsehsendung wegen Schleichwerbung

    Jedoch sei auch in solchen Fällen nicht ausgeschlossen, dass unter Berücksichtigung des Informationsgebots der Medien und unter Würdigung von Aufmachung und Inhalt der redaktionellen Beiträge einer Wettbewerbsförderungsabsicht eine nur untergeordnete Bedeutung zukomme (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1998, - I ZR 120/95 -, "AZUBI ´94", NJW-RR 1998, 831; BGH, Urteil vom 30. April 1997, - I ZR 196/94 -, "Die Besten I", NJW 1997, 2679; KG, Beschluss vom 29. Juli 2005, - 5 W 85/05 -, ZUM 2005, 746).
  • LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 14c O 195/08
    Eine besondere Bedeutung der Ausstellung ist für diese Annahme nicht erforderlich (Ruhl, a.a.O., Art. 7 Rz. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 320, 323 zu § 5 GeschmMG), so dass es als ausreichend angesehen werden muss, wenn die Messe nicht gänzlich unbedeutend ist.
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